Bei lebensbedrohlichen Ereignissen wie schwere Atemnot, allergischer Schock oder stärkste Schmerzen mit kaltem Schweißausbruch, rufen Sie bitte gleich den Notarzt unter Tel. 112.
In sonstigen Notfällen wählen Sie bitte immer zuerst unsere Praxis-Telefonnummer 0911. 69 15 62. Sie können uns dann über die dort angegebene Rufnummer erreichen.
Falls wir doch nicht erreichbar sind, verweist der Anrufbeantworter Sie an den vertretenden Arzt oder an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (wochentags 19 Uhr bis 8 Uhr und Freitag 13 Uhr bis Montag 8 Uhr) unter der
neuen kostenlosen Rufnummer 116 117.
Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch Auskunft.
Wenn Sie mit Herrn Dr. Ritter oder Frau Böhner persönlich telefonieren wollen, stellen Sie sich bitte auf Wartezeiten ein. Telefongespräche können – außer bei Notfällen – nur bei Patientenwechseln durchgestellt werden.
Gerne rufen wir Sie auch zurück!
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss bei gesetzlich Versicherten die Versichertenkarte (Chipkarte) bei Beginn der Behandlung vorliegen. Seit 01.01.2019 sind nur noch die elektronischen Gesundheitskarten mit dem Aufdruck "G2" oder "G2.1" gültig.
Außer in Notfällen kann sonst keine Behandlung erfolgen. Wir können Ihnen leider nur Privatrezepte ausstellen, solange keine elektronische Gesundheitskarte eingelesen wurde.
Internet-Informationen helfen bei Entscheidungen Aufgrund der vielen unterschiedlichen medizinischen Informationen, die heutzutage verfügbar sind, sind immer mehr Patienten verunsichert!
Um bestimmte medizinische Zusammenhänge oder medizinische Informationen, die z.B. im Internet oder Zeitschriften zu finden sind, richtig zu interpretieren, empfehle ich Ihnen folgenden Adressen:
www.patienten-information.de
hier werden Hilfestellungen zur Interpretation medizinischer Informationen gegeben.
Um eine möglichst aussagekräftige Ultraschalluntersuchung zu gewährleisten, sollten Sie bei Bauchultraschalls immer nüchtern kommen. Durch das Schlucken von Luft kann es zu Darmgasüberlagerungen kommen, was die Sicht einschränken kann. Daher sollten Sie auch nichts trinken und sogar die Zähne nicht Putzen. Medikamente können Sie nach der Untersuchung einnehmen. Nach einer Mahlzeit ist die Gallenblase entleert und kann somit nicht mehr ausreichend beurteilt werden. Nach 2-4 Stunden sollte dies wieder möglich sein.
Um die Harnblase ausreichend beurteilen zu können, sollte diese nicht vor der Untersuchung entleert werden.Bitte bestellen Sie Hausbesuche so früh wie möglich.
In dringenden Fällen werden Hausbesuche selbstverständlich jederzeit durchgeführt. Unsere Planung wird aber erheblich vereinfacht, wenn Sie Besuche nach Möglichkeit am Vortag oder morgens kurz nach Beginn der Sprechzeiten anfordern.
In Notfällen können Sie uns eine große Hilfe sein, wenn Sie bereits vorher Puls, Blutdruck, Temperatur und bei Diabetikern den Blutzucker messen, sofern Sie die Möglichkeit dazu haben.
Montag bis Freitag vormittags nach Terminvereinbarung. Zu Blutuntersuchungen kommen Sie bitte – wenn nicht anders vereinbart –nüchtern.
Falls eine Cholesterinuntersuchung durchgeführt wird, sollte die letzte Mahlzeit mindestens 12 Stunden zurückliegen, um verlässliche Werte zu erzielen. Das heißt, in der Regel späteste Mahlzeit um 19.00 Uhr am Vorabend.
Nach neuesten Erkenntnissen soll eine Cholesterinuntersuchung im nicht-nüchternen Zustand eher Hinweise auf ein Herzkreislaufrisiko anzeigen als nüchtern – bis abschließende Bewertungen vorliegen, führen wir die Cholesterinuntersuchungen nach dem derzeitigen Standard (nüchtern) durch.
Für Stuhlganguntersuchungen benötigen wir die Stuhlprobe bis morgens 9.00 Uhr.
Für Untersuchungen und Behandlungen vereinbaren Sie bitte einen Termin. Für kurzfristig eingetreten Gesundheitsstörungen können Sie natürlich jederzeit vorbeikommen, müssen jedoch unter Umständen eine längere Wartezeit in Kauf nehmen.
In Notfällen rufen Sie uns bitte sofort an, unser erfahrenes Team entscheidet dann das weitere Vorgehen (Hausbesuch, Notarzt, Vorstellung in der Praxis o.a.).
Lassen Sie sich nach jeder Behandlung einen neuen Termin geben. Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie uns bitte rechtzeitig (einen Tag vorher) Bescheid, damit wir den Termin für einen anderen Patienten planen können.
Auch für Behandlungen und Diagnostik, die von den Arzthelferinnen durchgeführt werden:
- (Langzeit-)EKG
- Langzeit-Blutdruck-Messung
- Lungenfunktion
- Impfungen
- Reizstrombehandlung
- Mikrowellenbestrahlung
- Magnetfeldmattentherapie
- Verbände … etc.
lassen Sie sich bitte einen Termin geben, damit unnötige Wartezeiten vermieden werden können.
Wir geben uns alle Mühe, die mit Ihnen vereinbarten Termine einzuhalten.
Allerdings ist das nicht immer möglich, da wir Notfälle nicht einplanen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Gerne können Sie bei uns Wiederholungsrezepte per Telefon, Fax, Email, Webformular oder testweise per Rezepttelefon-Anrufbeantworter (Tel. 0911. 69944630) bestellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bestellung in jedem Fall mindestens 1 Tag vor der Abholung erfolgen muss, da wir nicht ständig sämtliche Eingänge prüfen können.
Rezepte, die wir bislang noch nicht ausgestellt haben, müssen zuvor mit unseren Ärzten abgesprochen werden und können so nicht bestellt werden.
Außerdem muss eine gültige Versichertenkarte bei gesetzlich Versicherten im laufenden Quartal eingelesen sein, damit wir Rezepte ausstellen können. Darüber hinaus muss ein Arzt-Patienten-Kontakt zumindest bei der Rezeptübergabe hergestellt werden - bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Wartezeit bei der Abholung entstehen kann, wenn es im laufenden Quartal noch keinen Arztkontakt gab.
Emails werden getrennt auf einem mit dem Praxissystem nicht verbundenen PC empfangen
Es ist uns daher leider zeitlich nicht möglich, ständig den Emaileingang zu kontrollieren. Bitte gehen Sie davon aus, dass uns dies werktäglich durchschnittlich nur bei Beginn oder am Ende der Sprechstunde möglich ist. Bei dringenden Informationen, wie dringende Terminvereinbarung oder Terminabsage nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf.
Bitte senden Sie uns keine vertraulichen Daten, wie beispielsweise Arztbriefe, Medikationspläne o.ä. per Email-Anhang
Bitte beachten Sie diesbezüglich auch die Informationen in unserer Datenschutzerklärung.